Tipps zum Thema Krankenversicherung
Auch 2018 lohnt sich der Vergleich der Krankenkassenbeiträge: Beim Wechsel von einer teuren zu einer günstigen Krankenkasse lassen sich mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
Auch wenn die meisten Krankenkassen 2018 die Zusatzbeiträge stabil halten, so haben einige Kassen die Beiträge erhöht. Hier haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.
Vor der Erhöhung des Zusatzbeitrags unterliegen die Kassen der gesetzlich geregelten Informationspflicht. Das Mitglied muss vor der Erhöhung des Zusatzbeitrags in einem Brief auf das Sonderkündigungsrecht des Versicherten hinweisen. Des weiteren muss die Krankenkasse über die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (2018: 1,1 Prozent) informieren und die Übersicht des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen über die Zusatzbeiträge aller Krankenkassen bereitstellen. Liegt der Zusatzbeitrag der Krankenkasse, über dem durchschnittlichen Zusatzbeitragsatz, so muss die Krankenkasse ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Mitglied in eine günstigere Krankenkasse wechseln kann.
Nachfolgend bieten wir Ihnen einen individuellen Vergleich der Krankenkassenbeiträge an, denn auch ohne eine Erhöhung des Krankenkassenbeitrags für 2018 kann sich ein Vergleich für Sie lohnen.
Auch 2018 kann sich ein Krankenkassenwechsel lohnen: Beim Wechsel von einer teuren zu einer günstigen Krankenkasse lassen sich mehrere Hundert Euro sparen.
Grundsätzlich wird es im Jahr 2018 keine starken Anstiege bei den Krankenkassenbeiträgen geben, da Bundesfinanzminister Hermann Gröhe den Kassen Zuschüsse aus der Reserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 1,5 Milliarden Euro gewährt hat.
Bei einigen Krankenkassen wird es aber dennoch zu Beitragserhöhungen kommen: So haben die BKK Faber-Castell, die BKK Melitta-Plus, die BKK SBH, die IKK Brandenburg und Berlin und die bisher so günstige Metzinger BKK schon Beitragssteigerungen für 2018 bekanntgegeben.
Beitragserhöhungen bei einigen Kassen
Die Metzinger BKK, bis dato mit 14,6 Prozent Gesamtbeitrag die günstigste der deutschen Krankenkassen, wird in Zukunft einen Beitrag von 14,9 Prozent erheben und verlangt somit einen Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent. Die BKK Faber-Castell und die BKK SBH erhöhen leicht von 15,1 Prozent auf 15,25 Prozent und 15,3 Prozent.
Die IKK Brandenburg und Berlin, die ihren Mitgliedern 2016 noch 15,2 Prozent Kassenbeitrag berechnet, steigert sich auf 15,49 Prozent, und die BKK Melitta Plus wird künftig 15,8 Prozent statt der bisherigen 15,6 Prozent kalkulieren. Die bislang teuerste Krankenkasse, die BKK Braun-Gilette, die mit einem Gesamtbeitrag von 16,5 Prozent ganze 1,9 Prozent Zusatzbeitrag einnimmt, fusioniert 2017 mit der Pronova BKK, die dann wie im Vorjahr einen Beitrag von 15,8 Prozent verlangt.
Damit könnte die Viactiv, die 2016 16,3 Prozent Beitrag berechnet, 2017 die teuerste unter den Krankenkassen sein, wenn ihr Beitrag stabil bleibt. Bei vielen Krankenkassen stehen die Beiträge für 2018 allerdings noch nicht fest und können sich noch verändern. Kassenmitglieder müssen von ihrer Kasse schriftlich über eine Anhebung der Beiträge informiert werden.
Nachdem die Krankenkasse eine Steigerung angekündigt hat, dürfen die Mitglieder bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag zum ersten Mal erhoben wird, kündigen. Die Kündigung wird allerdings erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam: Wer seiner Krankenkasse beispielsweise im Januar 2018 kündigt, kann den Krankenkassenwechsel erst zum April 2018 vollziehen.
Krankenkassenwechsel 2018: Auch auf Mehrleistungen achten
Auch wenn die Krankenkasse den Beitrag nicht anhebt, kann ein Krankenkassenwechsel jederzeit erfolgen: Dazu muss der Krankenversicherte allerdings bereits mindestens 18 Monate in seiner alten Kasse sein. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung grundsätzlich immer möglich und gilt auch bei den meisten Wahltarifen.
Der Wechsel von einer teuren zu einer günstigen Kasse kann sich lohnen: Versicherte können beim Krankenkassenwechsel 2018 mehrere Hundert Euro sparen. Gerade Gutverdiener, die Mitglied einer Krankenkasse sind, können daraus einen Vorteil ziehen.
„Finanztest“ rät allerdings, gleichzeitig auf die Leistungen zu achten, die die Krankenkassen anbieten: Zwar müssen alle Krankenkassen die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen anbieten, doch haben einige auch Mehrleistungen, z.B. im Bereich der alternativen Medizin, im Angebot.
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